AGB

Fifteen-Love GbR

Karl-von-Drais-Straße 6
60435 Frankfurt am Main

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fifteen-Love GbR (im Folgenden "Veranstalter") und dem Erwerber eines Veranstaltungstickets (im Folgenden "Kunde"). Durch den Erwerb eines Tickets akzeptiert der Kunde diese AGB. Bei Weitergabe des Tickets verpflichtet sich der ursprüngliche Käufer sicherzustellen, dass der neue Inhaber diese AGB anerkennt. Diese AGB gelten ausschließlich für Veranstaltungen, die vom Veranstalter durchgeführt werden.

Inhalt:

  • § 1 Zulassungspersonen
  • § 2 Haftungsbeschränkung
  • § 3 Weiterverkauf von Veranstaltungstickets
  • § 4 Hausordnung / Benutzungsordnung
  • § 5 Verweigerung des Einlasses und Ausschluss von der Veranstaltung aus wichtigem Grund
  • § 6 Durchführung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung / Rücktritt und Erstattung des Veranstaltungstickets
  • § 7 Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen, Persönlichkeitsrechte
  • § 8 Anwendbares Recht
  • § 9 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
  • § 10 Änderungen der AGB
  • Wichtige Informationen für Besucher von Veranstaltungen

§ 1 Zulassungspersonen

(a) Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zur Veranstaltung, es sei denn, eine ausdrückliche Sondergenehmigung wurde erteilt. Der Nachweis des Alters ist durch einen gültigen Lichtbildausweis zu erbringen.

(b) Für Abendveranstaltungen können Sonderregelungen gelten. Hierüber hat sich der Besucher vor dem Kauf eines Veranstaltungstickets zu informieren.

(c) Für bestimmte Veranstaltungen können individuelle Altersbeschränkungen gelten. Diese finden Sie in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über die jeweiligen Altersbeschränkungen.

§ 2 Haftungsbeschränkung

(a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(c) Außer in den Fällen der Ziffern (a) und (b) haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(d) Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(e) Der Veranstalter haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien).

§ 3 Weiterverkauf von Veranstaltungstickets

Der Erwerb von Veranstaltungstickets ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Der gewerbliche Weiterverkauf zu höheren als den auf dem Veranstaltungsticket ausgewiesenen Preisen ist ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot behält sich der Veranstalter das Recht vor, Tickets für ungültig zu erklären und den Eintritt zu verweigern.

§ 4 Hausordnung/Benutzungsordnung

Mit dem Kauf des Veranstaltungstickets erkennt der Erwerber die Haus- und Benutzungsordnung der einzelnen Veranstaltungsorte an. Darüber hinaus werden folgende Benutzungsregeln für Veranstaltungen anerkannt:

(1) Allgemeine Nutzungsregeln (a) Es ist verboten, Haustiere, Glasbehälter, Flaschen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Megaphone, Laserpointer und Waffen (oder Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können) mitzubringen. Das Mitbringen von Selfie-Sticks mit metallischen Bestandteilen ist ebenfalls verboten. Zulässig sind jedoch Selfie-Sticks, die ausschließlich aus Kunststoff oder ähnlichen nichtmetallischen Materialien bestehen. Sicherheitskontrollen (inkl. Leibesvisitation) werden vom Sicherheitspersonal am Eingang durchgeführt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist verboten.

(b) Bei Nichteinhaltung können Gegenstände gegen Quittung bis zum Ende der Veranstaltung einbehalten werden. Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Käufers.

(c) Die Verbreitung von Werbe- und Drucksachen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist ebenfalls untersagt.

(g) Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei der Ausübung des Hausrechts ist Folge zu leisten.

(h) Rollstuhlfahrern stehen aus Brandschutz- oder anderen Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlständer zur Verfügung. Rollstuhlfahrer werden nur in Begleitung ihrer Begleitperson eingelassen und müssen sich bei der Parkplatzwahl an die Anweisungen des Personals halten.

(i) Aus Sicherheitsgründen kann der Zugang zu bestimmten Veranstaltungsbereichen eingeschränkt sein. Ein allgemeines Auskunftsrecht besteht nicht. Der Veranstalter gewährt beim Verlassen der Sperrgebiete keinen Wiedereinlass.

(j) Geeignete Kleidung und Schuhe werden für die Outdoor-Veranstaltungen empfohlen.

(2) Sonderregelungen für die Nutzung von Parkplätzen (a) Besucher reisen selbstständig und auf eigene Gefahr zur Veranstaltung an. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Für die Parkplätze können gesonderte Benutzungsordnungen bestehen. Mit der Benutzung eines Stellplatzes gelten diese als akzeptiert.

(b) Die Zufahrt zu den Parkplätzen ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket und nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gestattet.

(c) Für das Abstellen von Fahrzeugen können gesonderte Nutzungsgebühren erhoben werden. Die Nutzung eines Stellplatzes gilt nicht als Obhut oder Bewachung.

(d) Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass Ein- und Ausstieg jederzeit gewährleistet sind. Die Rettungs- und Verkehrswege sind freizuhalten. Bei Nichtbeachtung kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters bewegt oder entfernt werden. Im gesamten Parkbereich gilt die StVO. Den Anweisungen der Verkehrsleitkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Für das Einfahren auf den Parkplatz ist allein der Fahrer verantwortlich. Der Fahrer hat den Parkplatz mit der üblichen Sorgfalt zu befahren.

(e) Das Übernachten außerhalb von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Camping, Zelten und Lagern auf den Parkplätzen ist nicht gestattet. Offenes Feuer und Benzingeneratoren sind nicht gestattet. Der Parkplatz ist sauber zu halten und die entsprechenden Abfallentsorgungseinrichtungen zu benutzen.

§ 5 Verweigerung des Einlasses und Ausschluss von der Veranstaltung aus wichtigem Grund

(a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zulassung aus wichtigem Grund zu verweigern. Ein wichtiger Grund ist unter anderem ein offensichtlich starker Rauschzustand des Besuchers, ein aggressives Auftreten oder ein offensichtlicher Drogeneinfluss. Liegt das Verschulden beim Besucher, verfällt der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

(b) Besucher müssen ihr Veranstaltungsticket auf dem Veranstaltungsgelände ständig mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Besucher, die ihr Veranstaltungsticket nicht vorzeigen können, können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Eine Wiederaufnahme ist nicht möglich.

(c) Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Wiedereintritt des Besuchers ist nicht möglich.

§ 6 Durchführung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung / Rücktritt und Erstattung des Veranstaltungstickets

(a) Veranstaltungstickets werden nur zurückgenommen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird. Erstattet wird nur der Ticketpreis, nicht jedoch Vorverkaufs-, Versand- und sonstige Gebühren. Reisekosten werden nicht erstattet. Der Besucher muss sich daher rechtzeitig darüber informieren, ob die Veranstaltung stattfindet.

(b) Im Falle einer Absage nimmt der Veranstalter nur Veranstaltungskarten zurück, die über die Vorverkaufsstellen erworben wurden. Die Karten müssen an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen sie gekauft wurden.

(c) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ort und/oder Datum der Veranstaltung zu ändern. Die Veranstaltungstickets behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit. Sollte der Kunde an dem neuen Termin nicht teilnehmen können, hat er das Recht, das Ticket innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben.

(d) Bei Programmänderungen oder der Absage einzelner Programmpunkte, einschließlich sogenannter Headliner, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, sofern sich die Änderungen im Rahmen des Gesamtcharakters der Veranstaltung halten.

(e) Verzögerungen und Verschiebungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.

(f) Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Sollte jedoch aufgrund der Witterung oder aus anderen Gründen (z.B. behördliche Anordnung, technische Gründe) eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Mitarbeiter bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Ob und in welcher Höhe der Kartenpreis erstattet wird, hängt vom Zeitpunkt der Konzertabsage und den bis dahin erbrachten Leistungen ab.

§ 7 Urheberrecht, Ton- und Bildaufnahmen, Persönlichkeitsrechte

(a) Die Aufführungen der Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film-, Video- und professionellen Digitalkameras ist nicht gestattet. Ton- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind erlaubt.

(b) Mit dem Betreten der Veranstaltungsräume erklärt sich der Besucher unwiderruflich damit einverstanden, dass er als Besucher der Veranstaltung unentgeltlich aufgezeichnet und die Aufzeichnungen live und öffentlich übertragen werden dürfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Aufnahmen für eigene Werbe- und PR-Zwecke zu verwenden.

§ 8 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

§ 9 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

(a) Der Veranstalter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(b) Die erhobenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie zur Information der Kunden über zukünftige Veranstaltungen genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

(c) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.

§ 10 Änderungen der AGB

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben, insbesondere durch Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht.

Wichtige Informationen für Besucher von Veranstaltungen

  1. Gehörschutz:
    Bei Musikveranstaltungen besteht die Gefahr möglicher Gehörschäden durch die Lautstärke. Die Verwendung von Ohrstöpseln in Bühnennähe wird dringend empfohlen. Am Eingang sind Ohrstöpsel erhältlich. In unmittelbarer Nähe der Musikanlage können deutlich höhere Pegel auftreten. Der Aufenthalt in diesem Bereich wird nur mit Gehörschutz empfohlen.
  2. Anreise:
    Für die Anreise zur Veranstaltung wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.
  3. Haftung für mitgebrachte Gegenstände:
    Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
  4. Echtheit der Tickets:
    Um sicherzustellen, dass es sich bei dem Veranstaltungsticket um ein Originalticket handelt, wird dringend empfohlen, die Tickets nur bei den bekannten Vorverkaufsstellen zu erwerben.

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